Urteil: Abmahnung per E-Mail rechtens
Eine Abmahnung per E-Mail, ohne weitere Zustellung per Post, ist rechtmäßig.
Wie die Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger & Solmecke mitteilt, hat das Landgericht Hamburg ein entsprechendes Urteil gesprochen. Nach Ansicht der Richter soll eine E-Mail-Abmahnung auch dann als zugestellt gelten, wenn sie von einer Firewall abgefangen wird und den Adressaten damit gar nicht erst erreicht. Das Risiko eines Verlustes liege in Gänze beim Abgemahnten.
In dem fraglichen Fall wurde der Betreiber eines Online-Portals aufgrund der missbräuchlichen Verwendung der Bezeichnung „Fachanwalt für Markenrecht“ abgemahnt. Der Kläger mahnte den Betreiber per E-Mail ab, dieser bestritt den Empfang aber aufgrund einer aktiven Firewall. Da eine Kopie der E-Mail aber bei einem Kollegen des abmahnenden Anwalts angekommen war, sah das LG Hamburg eine ordentliche Zustellung als gegeben an.
Im Zuge des Urteils rät die Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke insbesondere Geschäftsleuten, täglich ihre E-Mail-Post zu sichten und sicherheitshalber auch den Inhalt des Spam-Filters zu prüfen. Allerdings kann der Beklagte gegen das Urteil des LG Hamburg in Revision gehen.