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Telekom lässt Frist für Vertragsangebot verstreichen
Nach Informationen des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und
Mehrwertdiensten e.V. (VATM) hat die Deutsche Telekom AG (DTAG) ein Angebot,
wie Rechnungsstellung und Einzug der Rechnungsbeträge im Call-by-Call
zukünftig betrieben werden soll, nicht fristgerecht vorgelegt. Erst im Laufe
dieser Woche sollen Gespräche zwischen der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post und der DTAG geführt werden. Ob und zu welchen
Konditionen die DTAG die von der Regulierungsbehörde angeordneten Leistungen
ab dem nächsten Jahr erbringen wird, ist weiterhin offen. Den Wettbewerbern
ist damit die Grundlage für eine verlässliche Planung erneut entzogen.
Nachdem sich die DTAG geweigert hatte, die bisher erbrachten Abrechnungs- und Inkassoleistungen weiterhin zu übernehmen, hatte die Regulierungsbehörde das ehemalige Monopolunternehmen in ihrem Beschluss vom 21. Februar 2000 in wesentlichen Teilen verpflichtet. Eine letzte Frist wurde der DTAG bis zum 30. Juni 2000 gesetzt, um ein neues Vertragsangebot abzugeben.
Darüber hinaus schweigt die DTAG nach wie vor zu technischen Details und wirtschaftlichen Bedingungen über die Leistungen, die nach dem Beschluss der Regulierungsbehörde ab dem nächsten Jahr von den Wettbewerb zukünftig selbst zu erbringen sein werden. Bereits in den vergangenen Monaten hatten die Wettbewerber Gespräche mit alternativen Inkassounternehmen aufgenommen, die Mahnwesen und Reklamationsbearbeitung ab dem 1. Januar 2001 übernehmen. Trotz mehrmaliger Anmahnung besteht damit weder Klarheit über die von der DTAG zu erbringenden Leistungen, noch unter welchen Konditionen die Wettbewerber die zukünftig eigenen Leistungen übernehmen können.
Nachdem sich die DTAG geweigert hatte, die bisher erbrachten Abrechnungs- und Inkassoleistungen weiterhin zu übernehmen, hatte die Regulierungsbehörde das ehemalige Monopolunternehmen in ihrem Beschluss vom 21. Februar 2000 in wesentlichen Teilen verpflichtet. Eine letzte Frist wurde der DTAG bis zum 30. Juni 2000 gesetzt, um ein neues Vertragsangebot abzugeben.
Darüber hinaus schweigt die DTAG nach wie vor zu technischen Details und wirtschaftlichen Bedingungen über die Leistungen, die nach dem Beschluss der Regulierungsbehörde ab dem nächsten Jahr von den Wettbewerb zukünftig selbst zu erbringen sein werden. Bereits in den vergangenen Monaten hatten die Wettbewerber Gespräche mit alternativen Inkassounternehmen aufgenommen, die Mahnwesen und Reklamationsbearbeitung ab dem 1. Januar 2001 übernehmen. Trotz mehrmaliger Anmahnung besteht damit weder Klarheit über die von der DTAG zu erbringenden Leistungen, noch unter welchen Konditionen die Wettbewerber die zukünftig eigenen Leistungen übernehmen können.