Lahmes DSL: Fristlose Kündigung rechtens
Ein 1&1-Kunde, der wegen zu niedriger Down- und Upstream-Raten seinen DSL-Anschluss fristlos gekündigt hatte, hat vor Gericht Recht bekommen.
Im konkreten Fall hatte der Kunde nach einem Bericht des Nachrichtensenders n-tv bei 1&1 eine Geschwindigkeit von sechs Megabit pro Sekunde (MBit/s) mit einer aufpreispflichtigen „Speed-Option“ auf 16 MBit/s gebucht. Die tatsächlich anliegende Geschwindigkeit lag aber nur bei drei MBit/s. Daraufhin hatte der Kunde fristlos gekündigt. Als 1&1 dies nicht akzeptierte, zog er vor Gericht.
Das Amtsgericht Fürth sprach dem 1&1-Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Es sah in der viel zu geringen zur Verfügung gestellten Bandbreite eine erhebliche Pflichtverletzung des DSL-Providers und erklärte die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam (Az.: 340 C 3088/08).
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