Verfassungsrechtler: GEZ-Gebühren sollen reformiert werden
GEZ-Reform? Für medienpolitischen Wirbel sorgt das Gutachten, welches der Heidelberger Verfassungsrechtler Paul Kirchhof vorstellt.
Dem Nachrichtenmagazins "SPIEGEL" zufolge räumt das Papier die letzten verfassungsrechtlichen Bedenken beiseite, die einer Abkehr von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr hin zu einer sogenannten Haushaltsabgabe bisher im Wege standen. Bislang zahlt man die GEZ-Gebühr pro Gerät, beispielsweise pro Fernseher. Das soll sich ändern, die Gebühr sollte laut Kirchhoff von einer Haushaltsabgabe abgelöst werden, die einheitlich hoch ist.
Damit könnte das ungeliebte alte Gebührenmodell endgültig vor dem Aus stehen. Bisher hatte die Medienpolitik am alten System festgehalten, weil jede Neuordnung die Gefahr mit sich bringt, verfassungs- und europarechtlich angegriffen zu werden.
Andererseits gilt es als veraltet, spätestens seit die Ausweitung der Gebührenpflicht auf internetfähige Computer eine Welle der Empörung ausgelöst hat. Die Medienpolitik hofft, mit einer Haushaltsabgabe das vor allem durch die Kontrolleure der Gebühreneinzugszentrale GEZ miserable Image der Rundfunkgebühr verbessern zu können.