WLAN-Betreiber können abgemahnt werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Grundsatzurteil gefällt. Nutzer eines DSL-Zugangs müssen nicht für Schäden aufkommen, wenn Nachbarn ihr ungesichertes WLAN-Netzwerk etwa zu illegalen Downloads nutzen. Allerdings können sie abgemahnt werden und müssen dafür die Kosten bis zu 100 Euro tragen.
Wie die Zeitung „Die Welt“ berichtet, ist dieses Grundsatzurteil des BGH (AZ: I ZR 121/08) von weit reichender Bedeutung für die Musikbranche. Diese hat nun eine juristische Handhabe, um gegen illegale Musik-Downloads vorzugehen.
Das Einloggen in fremde WLAN-Netzwerke ist nicht schwierig. Ist die WLAN-Verbindung z.B. des Nachbarn nicht durch ein gesondertes Passwort gesichert, kann jeder, der sich auskennt, über diese offene Verbindung ins Internet gehen und Musik oder Klingeltöne herunterladen. Angst, erwischt zu werden, muss man kaum haben: Man bleibt gegenüber dem Internet anonym, denn registriert wird immer nur die IP-Adresse des Nachbarn.