Online-Shopping: Recht auf Sendekostenerstattung
In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Kunde, der die im Online-Handel gekaufte Ware fristgerecht zurückschickt und damit den Kaufvertrag widerruft, die Kosten der Sendung der Ware erstattet bekommt.
Darauf weist die IHK Saarland hin. „Im Falle eines fristgerechten Widerrufs wurden bisher nur im Einzelfall die Kosten der Rücksendung dem Verbraucher erstattet. Nun kommen als Mehraufwand für den Händler die Hinsendekosten noch hinzu“, so Heike Cloß, Justiziarin der IHK Saarland. „Für Internethändler ist es daher ratsam, die Preiskalkulation zu überdenken.“
Der Europäische Gerichtshof begründete sein Urteil mit dem Hinweis, die deutsche Regelung schrecke den Kunden davon ab, sein Widerrufsrecht zu gebrauchen und verstoße daher gegen EU-Recht.