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Online-Shopping: Neue Regeln im Widerrufsrecht
Zum heutigen 11. Juni 2010 tritt eine Neufassung der Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft. Mit dieser Neuerung wurde die Musterbelehrung aus der BGB-InfoV entfernt und im Anhang des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) eingefügt.
Wer ab dem 11. Juni das neue Belehrungsmuster in seinem Online-Shop verwendet, kann somit nicht abgemahnt werden. Neu ist auch, dass Online-Händler, die ihre Waren zusätzlich über die Auktionsplattform eBay verkaufen, bei allen Angeboten dieselbe Widerrufs- oder Rückgabebelehrung verwenden können. Diese Belehrung muss dann aber „unverzüglich nach Vertragsschluss“ mitgeteilt werden.
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