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Telekom zwingt Prepaid-Kunden zum Aufladen
Jüngst erhalten Prepaid-Kunden der Deutschen Telekom Schreiben, die den Verbraucher auffordern entweder die Karten aufzuladen oder die Telekom kündigt den Vertrag. Diese Friss-oder-Stirb-Ankündigung entbehrt jedoch einer Rechtsgrundlage in den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
„In den AGB der Telekom lässt sich kein Anhaltspunkt für solchen Schritt entdecken," so Dr. Boris Wita von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Darin heißt es vielmehr, dass der Vertrag nach Freischaltung der SIM-Karte auf unbestimmte Zeit läuft. Auch nach einem zwanzig-minütigem Gespräch mit der Hotline der Telekom konnte keine Klausel zur Rechtfertigung genannt werden. Ein von der Telekom angekündigter Rückruf unterblieb.
Dieses Vorgehen ist um so ärgerlicher, da hier auch Kunden betroffen zu sein scheinen, die zwar noch ausreichend Guthaben auf ihrer Karte haben, diese jedoch längere Zeit nicht nutzten. Grund dafür ist, dass viele sich ein Handy „nur" für den Notfall besorgt haben.
Gekündigte Telekom-Kunden sollten in jedem Fall auf die Erstattung des noch nicht verbrauchten Guthabens pochen. So hatte 2009 das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass das Restguthaben auch von bereits abgelaufenen Karten zu erstatten ist. In der Begründung hieß es damals, dass die Sperrung der Telefonkarten ohne Erstattung des noch nicht aufgebrauchten Guthabens oder einen Übertrag auf eine neue Telefonkarte eine unangemessene, unzulässige Benachteiligung der Verbraucher darstellt.
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