Unerlaubte Telefonwerbung: 194.000 Euro Bußgeld

30.07.2010 von
Die Bundesnetzagentur hat erneut in zwei Fällen Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die Bußgeldhöhe beläuft sich auf insgesamt rund 194.000 Euro. Die beiden Bußgeldverfahren umfassen mehrere Beschwerden von Verbrauchern und damit mehrere Taten. Beworben wurden Produkte aus den Branchen Medien und Versandhandel mit Nahrungsmitteln.
 
In den Bußgeldverfahren hatten sich die betroffenen Unternehmen auf angebliche Einwilligungserklärungen von Verbrauchern in telefonische Werbung berufen. Bei den vorgelegten Erklärungen handelte es sich um allgemein vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet, die auch Einwilligungen in Telefonwerbung zum Beispiel von Partnern, Sponsoren und sonstigen Unternehmen umfassten.
 
"Wer Werbeanrufe durchführt, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher zu verfügen, dem drohen hohe Bußgelder. Auch in Zukunft werden wir zum Schutz der Verbraucher konsequent gegen Unternehmen vorgehen, die das Verbot unerlaubter Telefonwerbung missachten", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "
 
Dabei können die Verbraucher selbst helfen: Die Durchführung der Ermittlungs- und Bußgeldverfahren ist zeitaufwendig, da die Verfahren sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht sehr komplex sind. Die Bundesnetzagentur muss im Bußgeldverfahren den konkreten Beweis dafür erbringen, dass der Anrufende schuldhaft Werbeanrufe durchgeführt hat. Ein solcher Nachweis kann oft nur durch umfangreiche Zeugenbefragungen erbracht werden. Auch müssen oftmals vorgelegte Einwilligungserklärungen der jeweiligen betroffenen Unternehmen rechtlich geprüft werden. Dies ist jeweils eine aufwendige Einzelfallbewertung und führt nicht selten zu erheblichen rechtlichen Auseinandersetzungen. "Für unsere Arbeit sind wir weiterhin auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen. Auch in den aktuellen Fällen hatten sich diese mit gut dargelegten Beschwerden und Hinweisen an uns gewandt. Da der Rechtsbruch im Telefonat mit den Verbrauchern stattfindet, benötigen wir präzise Angaben der Betroffenen", sagte Kurth.
 
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