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WLAN: "Schwarz-Surfen" wird legal
Wer über ein fremdes, ungesichertes WLAN-Netz im Internet surft, begeht keine Straftat mehr. Das Amtsgericht Wuppertal untersagte der Staatsanwaltschaft jetzt die Eröffnung einer Hauptverhandlung.
Wie die Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf mitteilt, wollte die Staatsanwaltschaft der nordrhein-westfälischen Stadt einen ihrer Mandanten wegen der Nutzung eines fremden WLAN-Netzes verurteilen lassen. 2007 hatte dasselbe Gericht noch einen Notebook-Nutzer wegen „Schwarz-Surfens“ verurteilt.
Diesmal gab das Gericht der Verteidigung recht. Diese hatte argumentiert, das dritte Personen davon ausgehen könnten, dass der Besitzer wolle, dass auf sein Netz zugegriffen werden. Schließlich habe der Router-Besitzer sein Netz nicht verschlüsselt.
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