Google Street View: So legen Sie Widerspruch ein
Google hat erklärt, zahlreiche Nutzer hätten ihn darauf hingewiesen, dass das Verfahren, wie Bürger Google mit der Unkenntlichmachung ihres Hauses bzw. ihrer Wohnung auf Street-View-Bildern beauftragen können, in der Berichterstattung teils unvollständig oder missverständlich beschrieben worden sei. Deshalb gab der Internet-Konzern am gestrigen 12. August eine Klarstellung ab, wie ein Widerspruch gegen die Darstellung von Haus bzw. Wohnung durchzuführen ist.
Der Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern und Wohnungen in Street-View-Bildern ist seit Mai 2009 möglich und kann nach Auskunft von Google auch nach dem Start des Dienstes dauerhaft gestellt werden. Unkenntlichmachungen sind endgültig und lassen sich nicht rückgängig machen. Um einen Widerspruch durchzuführen, haben Bürger verschiedene Optionen.
Option 1: Man sendet einen Antrag mit genauen Angaben an Google. Das geht per E-Mail an streetviewdeutschland@google.com oder per Brief an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.
Die Anträge, die per Brief eingereicht wurden, werden nach Angaben von Google umgesetzt, bevor die entsprechenden Abbildungen in Street View verfügbar gemacht werden, und es sind seitens des Antragsstellers keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Antragsteller, die sich per E-Mail an das Unternehmen gewandt haben, bekommen wie eine Nachricht mit der Bitte, das in Option 2 beschriebene Online-Tool zu benutzen.
Eigentümer und Mieter können Google weiterhin Anträge per Brief senden. Eigentümer und Mieter aus den 20 Städten, die Google noch im Jahr 2010 in Street View verfügbar machen wird, sollten beachten, dass der Brief mit Poststempel vom spätestens 21. September 2010 datiert sein muss. Nur so kann der Antrag laut Google rechtzeitig vor der Einführung von Street View umgesetzt werden.
Option 2: Man verwendet das ab nächster Woche (KW 33) verfügbare Online-Tool. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche, ergänzende Möglichkeit für Mieter und Eigentümer in Deutschland, wie sie Google mit der Vorab-Unkenntlichmachung ihres Hauses beauftragen können, sofern sie dies nicht bereits zuvor per Brief getan haben.
Das Tool ist ein neues Instrument und wird für jene 20 Städte, die wie angekündigt als erste Städte via Street View in Deutschland online gestellt werden, für einen begrenzten Zeitraum bis Mitternacht (23.59 Uhr) am 14. September 2010 verfügbar sein.
Das Tool wird für alle anderen deutschen Städte und Gemeinden auch weiterhin bis ins Jahr 2011 online zur Verfügung stehen, um auch in allen anderen deutschen Städten und Gemeinden die Vorab-Unkenntlichmachung von Bildern zu ermöglichen, bevor Street View für diese Städte und Gemeinden freigeschaltet wird.
Wer bereits per Brief die Vorab-Unkenntlichmachung seines Hauses beantragt hat, muss dies nicht nochmals mit Hilfe des Tools wiederholen. Diese Anträge werden nach Angaben von Google bereits bearbeitet. Sowohl die online- wie offline eingereichten Widersprüche für die 20 Städte müssen vor den oben genannten Terminen eingegangen sein, um ausreichend Zeit für die Bearbeitung vor Launch zu ermöglichen.
Option 3: Man probiert Street View nach der Einführung in Deutschland aus und entscheidet erst dann, ob man per Street View-Reporting-Link innerhalb des Dienstes das Haus bzw. die Wohnung unkenntlich machen möchte.
Wie für Street View in anderen Ländern üblich können Nutzer auch nach der Bereitstellung des Dienstes in Deutschland auf den Link „Ein Problem melden“ links unten auf jedem einzelnen Street-View-Bild klicken. Damit kann man Google informieren, wenn das Haus bzw. die Wohnung nachträglich unkenntlich gemacht werden soll.