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Regulierung: Ende der Billiganbieter möglich
Bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post fand am 7. April eine Anhörung zu einem Antrag der Deutschen Telekom AG statt, der große Bedeutung für die neuen Wettbewerber und deren künftigen Tarife haben könnte.
Die Deutsche Telekom möchte sich durch diesen Antrag zusätzliche Entgelte für sogenannte "atypische Verkehrsströme" genehmigen lassen. Diese entstehen, wenn Gespräche wegen einer zu geringen Anzahl von Verbindungspunkten der Netzbetreiber über deutlich größere Entfernungen vermittelt werden müssen.
Der Ex-Monopolist will die Höhe der Aufschläge daher von der jeweiligen Anzahl an POI´s (Points of Interconnect, bzw. Übergabepunkte) seiner Wettbewerber abhängig machen. Nur Telefongesellschaften mit mehr als 38 POIs sollen in Zukunft keinen Aufschlag auf die bestehenden Interconnectgebühren entrichten müssen. Allen anderen Telefongesellschaften soll in Zukunft zwischen 0,02 und 2,3 Pf/min zusätzlich berechnet werden.
Sollte der Regulierer diesen Antrag der Deutschen Telekom genehmigen hätte dies zur Folge, daß viele kleine Telefongesellschaften ihre knapp kalkulierten Preise nicht mehr halten könnten.
Die Regulierungsbehörde will ihre Entscheidung spätestens am 25. Mai 1999 bekanntgeben.
Die Deutsche Telekom möchte sich durch diesen Antrag zusätzliche Entgelte für sogenannte "atypische Verkehrsströme" genehmigen lassen. Diese entstehen, wenn Gespräche wegen einer zu geringen Anzahl von Verbindungspunkten der Netzbetreiber über deutlich größere Entfernungen vermittelt werden müssen.
Der Ex-Monopolist will die Höhe der Aufschläge daher von der jeweiligen Anzahl an POI´s (Points of Interconnect, bzw. Übergabepunkte) seiner Wettbewerber abhängig machen. Nur Telefongesellschaften mit mehr als 38 POIs sollen in Zukunft keinen Aufschlag auf die bestehenden Interconnectgebühren entrichten müssen. Allen anderen Telefongesellschaften soll in Zukunft zwischen 0,02 und 2,3 Pf/min zusätzlich berechnet werden.
Sollte der Regulierer diesen Antrag der Deutschen Telekom genehmigen hätte dies zur Folge, daß viele kleine Telefongesellschaften ihre knapp kalkulierten Preise nicht mehr halten könnten.
Die Regulierungsbehörde will ihre Entscheidung spätestens am 25. Mai 1999 bekanntgeben.