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Surfen am Arbeitsplatz wird doch nicht versteuert
Der in der Stuttgarter Zeitung erwähnte Erlass des Bundesfinanzministers, Internetzugänge am Arbeitsplatz als geldwerten Vorteil zu versteuern, wird nun doch nicht umgesetzt. Dies teilte heise-online zufolge ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums mit.
In dem erwähnten Erlass war der Stuttgarter Zeitung zufolge bereits geregelt, wie Internetzugänge am Arbeitsplatz steuerrechtlich zu behandeln wären. Wenn der Arbeitgeber nicht exakt nachweisen könne, das der Zugang ausschließlich beruflich genutzt werde, hätte dem Entwurf zufolge ein Teil bzw. die gesamten Kosten des Internetzuganges als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen.
Dies ergebe sich aus der Steuerlogik, da u.a. auch Dienstfahrzeuge und Telefonkosten als geldwerter Vorteil bei der Einkommensteuererklärung angegebnen werden müssen.
Der Verzicht auf die Umsetzung wurde vom Sprecher des Finanzministerium mit der Bedeutung des Internets als Zukunftsmarkt erklärt. Man wolle Initiativen von Unternehmen nicht behindern, Mitarbeiter an die Zukunftstechnologien heranzuführen.
In dem erwähnten Erlass war der Stuttgarter Zeitung zufolge bereits geregelt, wie Internetzugänge am Arbeitsplatz steuerrechtlich zu behandeln wären. Wenn der Arbeitgeber nicht exakt nachweisen könne, das der Zugang ausschließlich beruflich genutzt werde, hätte dem Entwurf zufolge ein Teil bzw. die gesamten Kosten des Internetzuganges als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen.
Dies ergebe sich aus der Steuerlogik, da u.a. auch Dienstfahrzeuge und Telefonkosten als geldwerter Vorteil bei der Einkommensteuererklärung angegebnen werden müssen.
Der Verzicht auf die Umsetzung wurde vom Sprecher des Finanzministerium mit der Bedeutung des Internets als Zukunftsmarkt erklärt. Man wolle Initiativen von Unternehmen nicht behindern, Mitarbeiter an die Zukunftstechnologien heranzuführen.