Urteil: DECT-Telefon am Steuer kein Vergehen
Ein DECT-Telefon im Auto mitzuführen ist kein Vergehen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Wie das Auto-Magazin „Motorvision“ berichtet, entschieden die Richter zugunsten eines Porsche-Fahrer. Dieser hatte ein „Piepsen“ in seiner Jackentasche gehört. Als er hineingriff, fand er das versehentlich eingesteckte Mobilteil seines heimischen DECT-Telefons. Ein Polizist beobachtete den Fahrer dabei, wie er das DECT-Telefon in Händen hielt und fertigte eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Handy-Verbot am Steuer.
Die Anzeige wegen der Nutzung des DECT-Telefons erging nach Ansicht des OLG Köln zu Unrecht. Ein DECT-Telefon habe nur eine begrenzte Reichweite und sei deshalb im Straßenverkehr überhaupt nicht zum Telefonieren einsetzbar. Das Handy-Verbot solle vielmehr der Gefahr der Ablenkung vom Straßenverkehr durch längeres Telefonieren mit dem Handy in der Hand entgegenwirken, ebenso der Nummernauswahl und Informationsabfragen aus dem Handy-Speicher. Das alles treffe auf ein DECT-Telefon nicht zu (OLG Köln, 82 Ss Owi 93/09//DAR 2009, 712//).