Google Street View: Neues Datenschutzgesetz?
Vor dem Spitzentreffen zum Umgang mit dem Straßenbilderdienst Google Street View und anderen Geo-Daten-Diensten diskutiert die Bundesregierung über ein neues Datenschutzgesetz.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) lehnt ein generelles Widerspruchsrecht gegen die Abbildung von Gegenständen oder Räumen ab. Geo-Daten etwa über Verkehrsströme oder die Ausbreitung von Wüsten seien eine „große Chance“, so de Maizière im „Morgenmagazin“ von ARD und ZDF. Die Abbildung von Fassaden oder Gebäuden sei nicht das Problem. Das Problem sei vielmehr die Verknüpfung mit Personendaten.
„Wir brauchen eine generelle Regelung des Persönlichkeitsschutzes im Internet. Das ist aber nicht so leicht“, räumte de Maizière ein. Bei persönlichen Daten im Netz müsse der Verbraucher einen Anspruch auf Auskunft, Löschung und auch Schadenersatz haben. Er selber habe hier den sogenannten Datenbrief vorgeschlagen. Damit würden Unternehmen verpflichtet, ihre Kunden einmal im Jahr über alle Daten zu informieren, die sie von ihnen gespeichert haben.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hält eine grundlegende Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes für dringend notwendig. Im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk wies sie darauf hin, dass das Problem mit den Geo-Datendiensten wie Google Street View nur ein kleiner Aspekt sei. „Wir müssen die Rechte von Nutzern und von denjenigen, deren Daten hier mitverwandt und mitverknüpft werden einfach, eindeutig stärken“, so Leutheusser-Schnarrenberger. Man müsse in Gespräche kommen mit den Anbietern wie Google über Themen, die über die Aufnahme von Häuserfronten hinausgingen.
„Auch muss gesagt werden, was personenbezogene Daten sind und welche dann einfach nicht so verwandt werden dürfen“, meinte Leutheusser-Schnarrenberger. Ein Recht auf Unkenntlichmachung könne man auch verankern, aber dies könne man nur national regeln. Hinzu kämen europaweit geltende Regelungen und Übereinkommen mit anderen Staaten.