Urteil: DSL-Vertrag nach Umzug weiter gültig
Nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bleibt ein DSL-Vertrag nach dem Umzug des Kunden weiter gültig. Dies gelte, so die Ausführung der Richter des III. Zivilsenats des BGH, auch dann, falls der DSL-Kunde in eine Region ziehe, in der der bisherige DSL-Provider seine Dienste nicht anbiete.
Bei der Begründung des Urteils (Aktenzeichen: III ZR 57/10) bezog sich der BGH auf Paragraf 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), in dem das Thema „fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“ geregelt ist. Der Umzug des DSL-Nutzers sei dem Einfluss des DSL-Anbieters als Vorgang entzogen und deshalb kein „wichtiger Grund“ nach Paragraf 626 BGB.
Darüber hinaus, so der BGH, habe der Kunde während der Zeit der DSL-Nutzung aufgrund der langen Vertragsbindung von finanziellen Vorteilen profitiert und die Möglichkeit gehabt, einen DSL-Vertrag mit kürzerer Laufzeit abzuschließen. Eine vorzeitige Kündigung des DSL-Vertrags sei somit nicht rechtens.
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