Urteil: DSL-Vertrag nach Umzug weiter gültig
Bei der Begründung des Urteils (Aktenzeichen: III ZR 57/10) bezog sich der BGH auf Paragraf 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), in dem das Thema „fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“ geregelt ist. Der Umzug des DSL-Nutzers sei dem Einfluss des DSL-Anbieters als Vorgang entzogen und deshalb kein „wichtiger Grund“ nach Paragraf 626 BGB.
Darüber hinaus, so der BGH, habe der Kunde während der Zeit der DSL-Nutzung aufgrund der langen Vertragsbindung von finanziellen Vorteilen profitiert und die Möglichkeit gehabt, einen DSL-Vertrag mit kürzerer Laufzeit abzuschließen. Eine vorzeitige Kündigung des DSL-Vertrags sei somit nicht rechtens.
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