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Urteil: Handy-Sperre erst bei 75 Euro Schulden

18.02.2011 von

Kunden der Deutschen Telekom und von congstar müssen nun erst ab 75 Euro Schulden mit einer Handy-Sperre rechnenMobilfunkanbieter dürfen einen Kunden erst dann mit einer Handy-Sperre belegen, wenn dieser mindestens 75 Euro Schulden hat.

Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: III ZR 35/10). Die Richter des BGH übertrugen damit die fürs Festnetz geltenden Regelungen auf den Mobilfunk, d.h. dass Mobilfunkanbieter ihre Kunden warnen müssen, bevor die Handy-Sperre greift.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte gegen Vertragsklauseln der Deutschen Telekom und ihres Tochterunternehmens congstar geklagt. Bei den beiden Mobilfunkanbietern trat die Handy-Sperre schon bei Schulden von 15,50 Euro ein – zu wenig aus Sicht des BGH.

Die Karlsruher Richter erklärten zudem, dass Handys für viele Kunden mittlerweile die einzige Telefonverbindung seien. Deshalb könne Mobilfunkanbietern aus Sicht des BGH „eine ähnlich hohe Schmerzgrenze“ wie Festnetzanbietern zugemutet werden, bevor eine Handy-Sperre zulässig sei.

Um die Tarife von Deutscher Telekom und congstar mit denen der Konkurrenz zu vergleichen, nutzen Sie unseren Mobilfunkrechner.