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Keine zusätzlichen GEZ-Kosten durch geschäftliche Nutzung eines Internet-PC
Für die geschäftliche Nutzung eines Internet-PC in privaten Räumen verlangte die GEZ bisher 5,76 Euro pro Monat zusätzlich, ganz gleich die Gebühr für Fernseher, Radio und Computer bereits gezahlt wurde - das hat sich nun geändert.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sind PC von Freiberuflern gebührenbefreite Zweitgeräte und deshalb nicht gebührenpflichtig. Privat genutzte PC waren schon vorher in den Kosten für angemeldete Fernseher und Radios in Ihrem Haushalt enthalten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt, zu Unrecht gezahlte Rundfunkgebühren bei der jeweiligen Rundfunkanstalt zurückzufordern.
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