Verkaufsverbot für Samsung Galaxy Tab 8.9 und 10.1
Im Rechtsstreit um die Verletzung von Geschmacksmusterrechten vor dem Düsseldorf Landgericht konnte Apple ein Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 8.9 und 10.1 erreichen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ zufolge, dass der Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 und des Galaxy Tab 8.9 gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoße (Az. I 20 U 175/11, I 20 U 126/11). Die Düsseldorfer Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Samsung ihrer Meinung nach mit diesen Modellen das Apple iPad in unlauterer Weise nachgeahmt habe.
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf gilt nicht für das Nachfolgemodell Samsung Galaxy Tab 10.1N, das Samsung im November 2011 speziell für Deutschland auf den Markt gebracht hatte. Die Entscheidung des Düsseldorfer Zivilsenats ist rechtskräftig.