Pflicht zur Tarifansage: Frist für Call-by-Call-Anbieter verlängert
Die Call-by-Call-Anbieter bekommen eine längere Frist, um die nach dem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) geforderte Pflicht zur Tarifansage vor Call-by-Call-Gesprächen technisch umzusetzen.
Dies entschied das Bundesverfassungsgericht nach einer Verfassungsbeschwerde des Call-by-Call-Anbieters TELE2. Im bisherigen Gesetzesentwurf fehlte eine solche Frist. Nun muss die Pflicht zur Tarifansage bis zum 1. August 2012 umgesetzt werden.
„Wir sind froh, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Einschätzung teilt und uns ausreichend Zeit für die technische Umsetzung und Einführung der Tarifansage gibt“, so TELE2-Geschäftsführer Oliver Rockstein.
„Wir wollen uns damit auf keinen Fall gegen den Verbraucherschutz wenden. Ganz im Gegenteil, denn TELE2 hält eine Verbesserung des Verbraucherschutzes im Call-by-Call-Bereich für sinnvoll. Die Anbieter brauchen einfach genug Zeit für die technische Umsetzung.“
Im neuen TKG, das in Kürze in Kraft tritt, werden die Call-by-Call-Anbieter verpflichtet, den Minutenpreis vor einem Gespräch anzusagen. Tarifänderungen während der Call-by-Call-Verbindung müssen ebenfalls angesagt werden.
Um die Call-by-Call-Tarife von TELE2 mit den Angeboten der Konkurrenz zu vergleichen, nutzen Sie unseren Call-by-Call-Rechner.