WLAN-Hotspots: Anonymes Surfen erlaubt
An öffentlichen Orten wie Cafés, Hotels, Flughäfen oder Bahnhöfen werden oft kostenfreie Hotspots angeboten. Das anonyme Surfen via WLAN bleibt hier auch weiterhin erlaubt.
Anbieter von Hotspots sind nicht verpflichtet, die Nutzer zu identifizieren, so ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts München (Az.: 17 HK O 1398/11). Geklagt hatte einem Bericht von „Spiegel Online“ zufolge ein WLAN-Anbieter, bei dem sich Nutzer anmelden müssen, gegen einen Betreiber von WLAN-Netzen in Hotels, und verlangt, dieser müsse der angeblich bestehenden Verpflichtung zur Speicherung der Daten nachkommen.
Das Urteil des Münchener Landgerichts zur anonymen Nutzung von Hotspots bedeutet allerdings nicht, dass Betreiber von WLAN-Netzen nicht für illegale Aktivitäten haften. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2010 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses unter Umständen als Störer in Haftung genommen werden kann, wenn über seinen Anschluss Urheberrechte verletzt werden.