File-Sharing: Anforderungen an Abmahnungen künftig höher
Nach dem Beschluss vom 14. November 2011 (AZ I-20 W 132/11) genügt es nicht, pauschal wegen einer bestimmten Anzahl zum Download angebotener Musikstücke abzumahnen. Dies sei eine „völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung“ und dafür dürften keine Gebühren verlangt werden.
Als Folge des Düsseldorfer Urteils könnten Tausende Abmahnungen unwirksam werden. Das Urteil des OLG setzt die Messlatte für Abmahnung zudem deutlich höher. Nach Ansicht der Richter muss eine Abmahnung „mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet“ werde.
Die Abmahnung müsse darlegen, welche Verstöße der Abgemahnte genau begangen habe. Dazu gehöre beim File-Sharing von Musiktiteln eine Auflistung, welche Songs illegal angeboten worden sein sollen und für welchen Mandanten der Abmahnanwalt diese Rechte mit der Abmahnung durchsetzen will.