Bundesnetzagentur eröffnet Forum für Verbraucherschutz
Durch die im Mai 2012 in Kraft getretene Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde der Verbraucherschutz erheblich gestärkt. Zu den Neuerungen zählen u. a. Vorgaben zur erleichterten Kostenkontrolle, zur Möglichkeit der Sperre der Bezahlfunktion des Handys, zur Preisansage bei Call-by-Call-Gesprächen und Vorgaben für einen reibungslosen Anbieterwechsel.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Verbraucherschutz-Forums bilden die Themen „Transparenz von Telekommunikations-Verträgen“", „Wechsel von Telekommunikations-Anbietern“ sowie „telefonische Warteschleifen“. Das neue TKG sieht nach Meinung der Bundesnetzagentur gerade in diesen Bereichen erhebliche Verbesserungen für die Verbraucher vor.
So dürfen kostenpflichtige Warteschleifen nach dem neu gefassten TKG nur noch sehr begrenzt eingesetzt werden. Ab dem 1. Juni 2013 müssen Warteschleifen bei Service-Rufnummern mit den Vorwahlen 0180 und 0900 komplett kostenfrei sein.