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Studie: 71% nutzen private Handys und Computer für den Job

12.04.2013 von

HandyFast drei Viertel (71 Prozent) aller Berufstätigen in Deutschland nutzen privat angeschaffte Geräte wie Computer und Handys für ihre tägliche Arbeit. Das hat eine repräsentative Studie im Auftrag des BITKOM-Branchenverbands ergeben.

Danach nutzen 35 Prozent der Erwerbstätigen einen privat gekauften, tragbaren Computer für den Job. 32 Prozent nutzen einen stationären Computer, den sie aus eigener Tasche bezahlt haben. 31 Prozent setzen ihr privates Handy ein und 19 Prozent ihr Smartphone. Bereits 8 Prozent gebrauchen einen privaten Tablet-PC für ihre tägliche Arbeit.

„Nutzen Mitarbeiter private Computer und Handys im Job, müssen sie nicht mit mehreren Geräten hantieren und können auf wichtige Programme und Daten zugreifen“, so BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Allerdings können genau durch diese Zugriffsmöglichkeit die Geräte zum Risiko für Datensicherheit und Datenschutz werden.“

Nach den Ergebnissen einer weiteren BITKOM-Studie geben 27 Prozent aller deutschen Unternehmen an, dass Mitarbeiter mit ihren privaten Geräten Zugriff auf das interne Netzwerk der Organisation haben. Deshalb hat der BITKOM-Verband einen Leitfaden für die Nutzung privater Geräte im Job herausgegeben:

Bei der Nutzung privater Geräte sollten private und geschäftliche Daten strikt getrennt werden. Zudem sollte u.a. vereinbart werden, wie mit Daten des Arbeitgebers auf den Geräten verfahren wird, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt.

Die sichere Einbindung privater Geräte in das interne Unternehmensnetzwerk erfordert eine Reihe von Maßnahmen, darunter Vorgaben für die Auswahl der Geräte, die Organisation des Supports oder die Einrichtung eines sicheren Zugangs zum Netzwerk z.B. mit Hilfe digitaler Zertifikate. Andernfalls könnten sich Cyber-Kriminelle Zugriff auf sensible Unternehmensdaten verschaffen.

Zu klären ist zudem, ob Software des Unternehmens auf den privaten Geräten laufen darf und umgekehrt. Ist das nicht der Fall, könnte es zu Nachvergütungsansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer kommen.

Zu beachten ist, dass vom Grundsatz abgewichen wird, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Zu klären ist daher, ob dem Mitarbeiter ein Nutzungsentgelt zu zahlen ist oder wie verauslagte Kosten für Providergebühren, Software-Updates oder Reparaturen erstattet werden.

 

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