Bundesrat verabschiedet E-Government-Gesetz
Der Bundesrat hat das E-Government-Gesetz verabschiedet, das nach Schätzungen des High-Tech-Verbandes BITKOM voraussichtlich schon Anfang August 2013 in Kraft treten wird.
Bis dato müssen behördliche Formulare in der Regel von Hand unterschrieben werden. Eine elektronische Unterschrift mit der sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur ist zwar gesetzlich erlaubt, konnte sich aber bisher bei den Bürgern nicht durchsetzen. Dank des neuen E-Government-Gesetztes kann man sich nun rechtssicher mit dem neuen Personalausweis an Behörden-Portale im Internet anmelden.
Nach aktuellen Zahlen des E-Government-Benchmarks der Europäischen Union hat Deutschland beim E-Government im europäischen Vergleich noch Nachholbedarf. Nachbarländer wie Österreich sind bei der internetbasierten Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung schon deutlich weiter.
Laut E-Government-Gesetz müssen künftig alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen elektronisch erreichbar sein. Die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen werden geregelt. Außerdem werden die Erbringung elektronischer Nachweise sowie das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren erleichtert.