Studie: Warteschleifen nicht immer kostenfrei
Seit dem 1. Juni 2013 müssen telefonische Warteschleifen für Verbraucher kostenlos sein. Doch längst nicht alle Anbieter halten sich daran. Das zeigt eine Studie der Stiftung Warentest.
Laut Neuregelung müssen Warteschleifen bei Verbindungen zu Informations- und Servicediensten zum Beispiel über 0180er- oder 0900er-Sonderrufnummern vollständig kostenfrei sein. Zusätzlich müssen Anrufer zum Beginn der Warteschleife über die voraussichtliche Dauer der Wartezeit informiert werden und darüber, ob der Dienst nach Zeit oder per Festbetrag abgerechnet wird. Für die Umsetzung der Vorschrift hatten Telekommunikations- und Diensteanbieter zwölf Monate Zeit.
Trotz langer Umsetzungszeit verhielt sich fast die Hälfte der nun untersuchten Informations- und Servicedienste nicht gesetzeskonform. Insgesamt wählte die Stiftung Warentest zwischen 3. und 19. Juni stichprobenartig 171 Hotlines an.
Bei 37 Nummern landeten die Testanrufer tatsächlich in einer Warteschleife. In einem Drittel der Fälle wurden trotz Verbots weiterhin Wartezeiten abgerechnet.
Eine Reihe von Serviceanbietern hat im Zuge der Neuregelung Dienste auf geografische Ortsnetzrufnummer umgestellt. Diese sind nach dem Gesetz erlaubt. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass diese Rufnummern von Flatrates erfasst sind und kein zusätzliches Entgelt anfällt.
Wird nun unter der bisherigen Sonderrufnummer über einen Anrufbeantworter auf die neue Ortsnetzrufnummer verwiesen, darf das den Verbraucher nichts kosten. Solche Ansagen sind im Gesetz Warteschleifen gleichgestellt.