Mobilfunkanbieter dürfen nicht mit Schufa-Eintrag drohen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Telekommunikations-konzern Vodafone verboten, seinen Kunden trotz bestrittener Forderungen mit einem Schufa-Eintrag zu drohen. Das teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit, die Vodafone auf Unterlassung verklagt hatte.
Hintergrund: Kunden, die die Höhe ihrer Telefonrechnung beanstandeten und die Zahlung verweigerten, teilte die Vodafone mit, dass sie verpflichtet sei, den Zahlungsrückstand an die Schufa zu übermitteln. Zugleich wurde auf die Nachteile eines negativen Schufa-Eintrags hingewiesen.
Nach dem Urteil des Oberlandgesgerichts in Düsseldorf gilt nun: Wer auf die Möglichkeit eines Eintrags bei der Schufa hinweist, muss deutlich machen, dass dieser durch bloßes Bestreiten der Forderung abgewendet werden kann. Kunden, die ihre Telefonrechnung beanstanden, müssen also vorerst keine Schufa-Meldung mehr fürchten. Auch andere Telekommunikationsunternehmen dürfen die Drohklausel nicht mehr ins Feld führen.