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Immer mehr Lebensmittel online bestellbar

21.08.2013 von

LebensmittelImmer mehr Lebensmittel sind inzwischen auch online bestellbar. Deshalb hat der TÜV Süd einen Leitfaden erstellt, worauf die Verbraucher beim Online-Kauf von Lebensmitteln achten müssen.

Laut TÜV-Süd-Experte Rainer Seidlitz geben viele Online-Shops Kennzeichnungselemente wie Füllmenge oder das Verzeichnis der Zutaten nicht schon beim Bestellen, sondern oft erst zusammen mit den Lebensmitteln an. Gerade für Allergiker erschwert dies allerdings den Einkauf. Sobald aber am 13. Dezember 2014 die neue europäische Lebensmittel-Informations-Verordnung in Kraft tritt, müssen solche Angaben bereits bei der Bestellung verfügbar sein.

Bei der Mengenangabe für den digitalen Einkaufskorb ist es wichtig, auf die Verpackungseinheit zu achten. Sonst werden statt sechs Flaschen plötzlich sechs Kästen Orangensaft geliefert. Wer frische oder leicht verderbliche Ware kauft, sollte genau auf die Hinweise des Händlers achten.

Besonders wichtig sind laut TÜV Süd die Liefer-Details. Denn ist der Käufer bei der Lieferung nicht anzutreffen, wird das Paket in der Regel beim Nachbarn oder bei der Post abgegeben. Die verderblichen Lebensmittel sind dann nicht mehr zu gebrauchen.

Verbraucher haben beim Online-Kauf ein gesetzlich verankertes 14-tägiges Widerrufs- bzw. Rückgaberecht. Das gilt jedoch nicht bei verderblichen Lebensmitteln, deren Verfallsdatum bei der Rücksendung bereits überschritten wird, oder bei speziell angefertigten Produkten wie individuell zusammengestelltes Müsli. Um sich vor unseriösen Anbietern zu schützen, sollten Käufer auf die Angaben im Impressum und auf die Widerrufsbestimmungen achten.