Bundesnetzagentur: Festnetz-Zusammenschaltungsentgelte endgültig genehmigt
Neben den Basisentgelten für die Terminierungs- und die Zuführungsleistungen beinhaltet die endgültige Genehmigung auch die daraus abgeleiteten Entgelte für sogenannte optionale und zusätzliche Leistungen. Diese umfassen u. a. Zuführungen zu Mehrwertdiensten wie (0)800er, (0)180er und (0)900er Rufnummern etc., den Transit zwischen verschiedenen Netzen oder die Zuführung von Internet-by-Call-Diensten.
Die Festnetz-Zusammenschaltungs-Entgelte waren Ende November 2012 zunächst nur vorläufig genehmigt worden, weil vor einer endgültigen Entscheidung zunächst noch ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und anschließend eine Stellungnahme der EU-Kommission abgewartet werden musste. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen.
Im Rahmen dieses Verfahrens hat die EU-Kommission die Bundesnetzagentur Anfang August 2013 aufgefordert, die Entscheidung hinsichtlich der darin enthaltenen Entgelte für die Anrufzustellung im Netz der Telekom zu ändern oder zurückzuziehen und diese Entgelte noch weiter abzusenken. Hintergrund ist, dass die Bundesnetzagentur einer Empfehlung der EU-Kommission zur Ermittlung von Terminierungsentgelten nicht gefolgt war.
Die von der EU-Kommission empfohlene Kostenermittlungsmethode sei in Deutschland nicht besser geeignet, die Wahrung der Verbraucherinteressen und die Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs zu erreichen und nachhaltige Investitionen zu fördern. Die EU-Kommission habe hinsichtlich der Entscheidung kein Vetorecht, so die Bundesnetzagentur.