Höhere Bußgelder bei unerlaubter Telefonwerbung
Die Bundesnetzagentur kann ab sofort besser gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen. Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind nun Bußgelder in Höhe von 300.000 Euro möglich. Die neue Regelung ist am heutigen 9. Oktober in Kraft getreten.
Die Bundesnetzagentur ist zur Verfolgung unerlaubter Telefonwerbung auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen. Um Maßnahmen ergreifen zu können, benötigt sie detaillierte Hinweise. Verbraucher, die unerlaubte Werbeanrufe melden möchten, sollten der Bundesnetzagentur vor allem folgende Daten mitteilen:
• Datum des Anrufs,
• die auf dem Telefondisplay des Angerufenen angezeigte Rufnummer,
• beworbenes Produkt oder beworbene Dienstleistung,
• Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist.
Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bisher von der Bundesnetzagentur festgestellte Verstöße waren meist auf die Verwendung von nicht rechtskonformen Generaleinwilligungen zurückzuführen, die angeblich über Gewinnspielteilnahmen im Internet abgegeben wurden. Die betroffenen Unternehmen kauften solche Einwilligungen häufig zusammen mit den für die Anrufe verwendeten Adressdaten bei Datenhändlern.