Telekom nimmt DSL-Drosselung offiziell zurück
Die Deutsche Telekom nimmt die zuvor geplante DSL-Drosselung nun auch offiziell zurück.
In einem aktuellen Telekom-Kundenschreiben heißt es: „Sie können Ihren Call & Surf-Tarif weiterhin uneingeschränkt nutzen, also auch über 2016 hinaus das volle Flatrate-Vergnügen im Festnetz genießen.“
Die Telekom hatte das vom Landgericht Köln gefällte Urteil gegen die geplante DSL-Drosselung akzeptiert und keine Berufung oder andere Rechtsmittel einlegen. Die Klauseln zur DSL-Drosselung werden aus Verträgen mit Bestandskunden und neu abgeschlossenen Verträgen gestrichen.
Dennoch will die Telekom künftig Tarife anbieten, die eine DSL-Drosselung vorsehen. Diese soll parallel zu den klassischen Flatrates ins Portfolio aufgenommen werden. Verträge mit DSL-Drosselung werde man künftig nicht mehr als „Flatrate“ bezeichnen, so die Telekom.
Als die Telekom im Frühjahr 2013 ankündigte, eine DSL-Drosselung im Rahmen ihrer Pauschaltarife im Festnetzbereich einzuführen, war der Aufschrei groß. Die Verbraucherzentrale klagte gegen die geplante DSL-Drosselung und gewann vor dem Kölner Landgericht. Die Richter untersagten der Telekom, Tarife mit dem Begriff „Flatrate“ mit DSL-Drosselung anzubieten.
Um die Tarife der Telekom mit denen der Konkurrenz zu vergleichen, nutzen Sie unseren DSL-Rechner.