Bundesnetzagentur: Bußgelder wegen Verstößen beim DSL-Anbieterwechsel
1&1, Vodafone und O2 sollen nun jeweils 75.000 Euro Strafe bezahlen. Gegen den Marktführer Deutsche Telekom hat die Bundesnetzagentur bislang keine Strafe verhängt, jedoch ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Die Anbieter hätten wiederholt ihre gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt. Von Mai 2012 bis August 2013 erhielt die Bonner Behörde nach Angaben eines Sprechers 20.000 Beschwerden, weil der Anbieterwechsel nicht reibungslos abgelaufen sei. 70 Prozent dieser Beschwerden seien auf die vier Unternehmen entfallen.
Wechselt ein Verbraucher seinen Festnetz- oder DSL-Anbieter, dürfen ihn die Unternehmen laut Bundesnetzagentur nicht länger als einen Kalendertag vom Netz abhängen. Wartet ein Kunde länger auf den DSL-Anbieterwechsel, etwa weil ein Techniker nicht rechtzeitig kommt, muss ihn sein alter DSL-Anbieter weiter versorgen.
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