Bundesnetzagentur will Call by Call erhalten
Die Bundesnetzagentur will Call by Call und Preselection erhalten und beabsichtigt, die Deutsche Telekom auch zukünftig zu verpflichten, beide Dienste an ihren Anschlüssen zuzulassen.
Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkunden-Anschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach Ansicht der Bundesnetzagentur nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.
„Trotz verbreiteter Flatrate- und Bündelangebote stellen Call by Call und Preselection für bestimmte Kundengruppen noch immer eine wichtige Option dar. Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und die tatsächliche Nachfrage rechtfertigen es daher nicht, diese Wahlmöglichkeiten schon jetzt aufzuheben“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Entgelte für Telefonanschlüsse bei der Telekom sollen ebenfalls wie bisher einer nachträglichen Regulierung unterliegen. Danach überprüft die Bundesnetzagentur die Entgelte, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie missbräuchlich sind und daher nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Alle interessierten Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, zum Entwurf der Bundesnetzagentur Stellung zu nehmen. Die Frist läuft am 16. April 2014 aus.
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