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Verfahren gegen die Telekom
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat ein offizielles Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG eingeleitet. Hintergrund dieses Vorgehens sind Verdachtsmomente, nach denen die Telekom ihrem Tochterunternehmen T-Online günstigere Konditionen beim Einkauf von Netzkapazitäten einräumt als anderen Internet-Providern und Online-Diensten. Hierdurch könnte T-Online Endkunden eine preiswertere Flatrate anbieten, als es den Konkurrenten möglich ist.
Durch die Eröffnung des förmlichen Verfahrens am Freitag versetzt sich der Regulierer in eine bessere Ausgangsposition für weitere Ermittlungen. So kann er nun beispielsweise die Bereitstellung von detaillierteren Informationen von der Telekom einfordern. Wie die Regulierungsbehörde betont, strebt sie im Interesse der Verbraucher an, das Verfahren so schnell wie möglich abzuschließen. Gegenüber anderen Tarifmodellen sind Flatrates vor allem für Vielsurfer, die täglich mehrere Stunden online sind, eine gute Alternative. Sie erlauben es, für einen Pauschalpreis rund um die Uhr im Netz zu bleiben und zu surfen.
Durch die Eröffnung des förmlichen Verfahrens am Freitag versetzt sich der Regulierer in eine bessere Ausgangsposition für weitere Ermittlungen. So kann er nun beispielsweise die Bereitstellung von detaillierteren Informationen von der Telekom einfordern. Wie die Regulierungsbehörde betont, strebt sie im Interesse der Verbraucher an, das Verfahren so schnell wie möglich abzuschließen. Gegenüber anderen Tarifmodellen sind Flatrates vor allem für Vielsurfer, die täglich mehrere Stunden online sind, eine gute Alternative. Sie erlauben es, für einen Pauschalpreis rund um die Uhr im Netz zu bleiben und zu surfen.