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WLAN-Netze: Haftungsbeschränkungen bald lockerer?
Einem Medienbericht zufolge könnten die Haftungs-Beschränkungen für öffentlich zugängliche WLAN-Netze bald gelockert werden.
Wie die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ aus Regierungskreisen erfuhr, könnte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im August einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Störerhaftung lockern und es z.B. Café-Besitzern erleichtern würde, offene WLAN-Hotspots anzubieten.
Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung ist die Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber von offenen WLAN-Netzen festgeschrieben. Damit wollen Union und SPD die derzeitige unklare rechtliche Lage beseitigen.
So hatte zuletzt der Bundesgerichtshof in einem Urteil dem Betreiber eines WLAN-Hotspots auferlegt, den Zugang durch Verschlüsselung und ein Passwort zu schützen, wenn er eine Haftung für Rechtsverstöße Dritter ausschließen wolle.
Zudem ist die rechtliche Lage für öffentlich zugängliche WLAN-Netze bei Veranstaltungen, in Hotels und Gaststätten weiter unklar. Auch Privatpersonen, die ihren WLAN-Zugang für andere öffnen wollen, riskieren aufgrund der unklaren Rechtslage eine Abmahnung.
Wie die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ aus Regierungskreisen erfuhr, könnte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im August einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Störerhaftung lockern und es z.B. Café-Besitzern erleichtern würde, offene WLAN-Hotspots anzubieten.
Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung ist die Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber von offenen WLAN-Netzen festgeschrieben. Damit wollen Union und SPD die derzeitige unklare rechtliche Lage beseitigen.
So hatte zuletzt der Bundesgerichtshof in einem Urteil dem Betreiber eines WLAN-Hotspots auferlegt, den Zugang durch Verschlüsselung und ein Passwort zu schützen, wenn er eine Haftung für Rechtsverstöße Dritter ausschließen wolle.
Zudem ist die rechtliche Lage für öffentlich zugängliche WLAN-Netze bei Veranstaltungen, in Hotels und Gaststätten weiter unklar. Auch Privatpersonen, die ihren WLAN-Zugang für andere öffnen wollen, riskieren aufgrund der unklaren Rechtslage eine Abmahnung.
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