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MobilCom: Widerspruch gegen UMTS-Versteigerung

21.09.2000 von
Die Büdelsdorfer Telefongesellschaft MobilCom äußert Zweifel an der Rechtmäßigkeit der UMTS-Lizenzgebühren und legte fristgerecht Widerspruch gegen den Gebührenbescheid der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post beim Kölner Verwaltungsgericht ein. MobilCom ersteigerte eine Lizenz für 16 Mrd. DM und zahlte die Gebühr nach eigenen Angaben unter Vorbehalt.

Verstöße gegen das Haushaltsrecht, das Grundgesetz, das Kartellgesetz, die deutsche Finanzverfassung, die europarechtlichen Anforderungen an die Vergabe der Lizenzen sowie gegen die EU-Lizenzrichtlinie sollen demnach vorliegen. Außerdem sei fraglich, ob der Staat als Mehrheitsaktionär des Mutterkonzerns eines Wettbewerbers mit dem Versteigerungsverfahren eine Wettbewerbsverzerrung erzeugt habe.