Breitband-Internet: Neue Rahmenbedingungen für Ausbau

21.07.2014 von
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) begrüßen ausdrücklich die Entscheidung der Bundesnetzagentur, den alternativen Netzbetreibern in Deutschland verbesserte regulatorische Rahmenbedingungen für den Ausbau mit Highspeed-Breitband-Internet-Anschlüssen in ganz Deutschland zur Verfügung zu stellen.

Die Bonner Regulierungsbehörde hatte entschieden (Az.: BK3e-14/018), dass die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern ab 1. September 2014 bessere Zugangsmöglichkeiten zur Teilnehmer-Anschluss-Leitung (TAL), der so genannten „letzten Meile“, zur Verfügung stellen muss. Damit können die alternativen Netzbetreiber ihre aktive Technik nun näher zum Verbraucher bringen, so dass über die um einiges kürzere Kupferstrecke Breitband-Internet mit deutlich höhere Download- und Upload-Geschwindigkeiten realisiert werden können.

BREKO-Präsident Ralf Kleint und VATM-Präsident Peer Knauer loben gleichermaßen den Einsatz ihres gemeinsamen Mitgliedsunternehmens EWE TEL, das diese Entscheidung überhaupt erst angestrengt hatte. Die Telekom hatte die von EWE TEL gemachten Vorschläge für den Ausbau von Breitband-Internet abgelehnt, obwohl sie nicht mit Kosten belastet worden wäre, da der norddeutsche Anbieter die entstehenden Aufwendungen in voller Höhe übernehmen wollte. Daher wand sich der Oldenburger Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur, die nun weitestgehend zugunsten von EWE TEL entschied.

Konkret können alternative Betreiber von Breitband-Internet in Deutschland ab September die folgenden wirksamen Verbesserungen für einen beschleunigten Breitbandausbau in Anspruch nehmen:

Die Errichtung eines zusätzlichen Kabelverzweigers (KVz) durch die Telekom, wenn über den bislang vorhandenen Kabelverzweiger lediglich Breitband-Internet mit weniger als 30 Megabit pro Sekunden (MBit/s) im Downstream und weniger als fünf MBit/s im Upstream bei den angeschlossenen Haushalten realisierbar sind. Bisher musste die Telekom nur dann einen zusätzlichen KVz errichten, wenn weniger als ein MBit/s im Downstream bzw. 128 Kilobit pro Sekunde (kBit/s) im Upstream erreicht wurden.

Die Errichtung eines Schaltverteilers auf dem Hauptkabel zwischen Vermittlungsstelle und den nachfolgenden Kabelverzweigern durch die Telekom außerhalb des so genannten „Nahbereichs“ rund um die Vermittlungsstelle (d.h. ab 550 Meter Hauptkabel-Länge). Bislang war dies nur dann möglich, wenn über die auf dem Hauptkabel folgenden Kabelverzweiger Haushalte nicht mit mindestens ein MBit/s im Downstream bzw. 128 KBit/s im Upstream versorgt werden konnten.

Das Umlegen von Leitungen beziehungsweise Hausanschlüssen auf einen näher gelegenen Kabelverzweiger. Oft sind Haushalte aus historischen Gründen an einen weit(er) entfernten KVz angeschlossen, obwohl später ein neuer und näher gelegener KVz im Ort errichtet wurde. Durch das Umlegen werden so in vielen Fällen schnelleres Breitband-Internet möglich, ohne dass große und teure Baumaßnahmen durchgeführt werden müssen.
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