Kabel Deutschland muss auf Drosselung hinweisen
Wegen irreführender Werbung für eine Internet-Flatrate haben Verbraucherschützer beim Landgericht München ein Unterlassungsurteil gegen Kabel Deutschland erwirkt.
Kabel Deutschland habe nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass nach intensiver Internet-Nutzung die Download-Geschwindigkeit für Filesharing-Anwendungen drastisch reduziert werde, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mit. Das Urteil des LG München ist nicht rechtskräftig.
Kabel Deutschland behält sich bei seinen Tarifen vor, die Download-Geschwindigkeit für Filesharing-Anwendungen von maximal 100 Megabit pro Sekunde (MBit/s) auf 100 Kilobit pro Sekunde (kBit/s) zu drosseln, sobald Kunde ein Datenvolumen von zehn Gigabyte (GB) am Tag erreicht. Auf diese Einschränkung hatte Kabel Deutschland laut vzbv nur in einer Fußnote hingewiesen, die nicht mit der Angabe der Download-Geschwindigkeit verknüpft war.
Kabel Deutschland will einem Bericht der „Rheinischen Post“ zufolge das Urteil prüfen und gegebenenfalls Berufung einlegen. Derzeit drossle man die Geschwindigkeit, wenn durch Filesharing-Dienste ein Gesamt-Datenvolumen von 60 GB pro Tag erreiche. Nur bei rund 0,5 Prozent der Kunden werde die Filesharing-Regelung angewendet.
Um die Tarife von Kabel Deutschland mit denen der DSL-Provider zu vergleichen, nutzen Sie unseren DSL-Rechner.
Kabel Deutschland habe nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass nach intensiver Internet-Nutzung die Download-Geschwindigkeit für Filesharing-Anwendungen drastisch reduziert werde, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mit. Das Urteil des LG München ist nicht rechtskräftig.
Kabel Deutschland behält sich bei seinen Tarifen vor, die Download-Geschwindigkeit für Filesharing-Anwendungen von maximal 100 Megabit pro Sekunde (MBit/s) auf 100 Kilobit pro Sekunde (kBit/s) zu drosseln, sobald Kunde ein Datenvolumen von zehn Gigabyte (GB) am Tag erreicht. Auf diese Einschränkung hatte Kabel Deutschland laut vzbv nur in einer Fußnote hingewiesen, die nicht mit der Angabe der Download-Geschwindigkeit verknüpft war.
Kabel Deutschland will einem Bericht der „Rheinischen Post“ zufolge das Urteil prüfen und gegebenenfalls Berufung einlegen. Derzeit drossle man die Geschwindigkeit, wenn durch Filesharing-Dienste ein Gesamt-Datenvolumen von 60 GB pro Tag erreiche. Nur bei rund 0,5 Prozent der Kunden werde die Filesharing-Regelung angewendet.
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