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Vectoring: Bundesnetzagentur legt Rahmenbedingungen fest
Die Bundesnetzagentur hat mit ihrer Entscheidung die konkreten Bedingungen für den Einsatz der Vectoring-Technologie in den Netzen der Telekom und ihrer Wettbewerber endgültig festgelegt.
Aufgrund der Entscheidung können die Telekom und die Wettbewerber ihre jeweiligen Planungen für den Ausbau von Breitband-Internet mit Hilfe der Vectoring-Technik ab dem 30. Juli 2014 in die sogenannte Vectoring-Liste eintragen lassen. Auf diese Weise können sich die Unternehmen den ungestörten Vectoring-Einsatz und die dafür zu tätigenden Investitionen absichern lassen.
Bereits im Juni diesen Jahres waren die infolge der Vectoring-Einführung erforderlichen Änderungen in den Standard-Angeboten der Telekom für den Zugang zur Teilnehmer-Anschluss-Leitung (TAL) und für den Bitstrom-Zugang vorläufig in Kraft gesetzt worden, um den Einsatz von Vectoring in den Netzen der Telekom und der Wettbewerber zügig zu ermöglichen.
Vor der jetzigen Vectoring-Entscheidung, die endgültigen Charakter hat, wurde laut Bundesnetzagentur allen interessierten Unternehmen und Verbänden sowie der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitgliedsstaaten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Aufgrund der Entscheidung können die Telekom und die Wettbewerber ihre jeweiligen Planungen für den Ausbau von Breitband-Internet mit Hilfe der Vectoring-Technik ab dem 30. Juli 2014 in die sogenannte Vectoring-Liste eintragen lassen. Auf diese Weise können sich die Unternehmen den ungestörten Vectoring-Einsatz und die dafür zu tätigenden Investitionen absichern lassen.
Bereits im Juni diesen Jahres waren die infolge der Vectoring-Einführung erforderlichen Änderungen in den Standard-Angeboten der Telekom für den Zugang zur Teilnehmer-Anschluss-Leitung (TAL) und für den Bitstrom-Zugang vorläufig in Kraft gesetzt worden, um den Einsatz von Vectoring in den Netzen der Telekom und der Wettbewerber zügig zu ermöglichen.
Vor der jetzigen Vectoring-Entscheidung, die endgültigen Charakter hat, wurde laut Bundesnetzagentur allen interessierten Unternehmen und Verbänden sowie der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitgliedsstaaten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
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