SMS-Fallen: Bundesnetzagentur schaltet 60 Rufnummern ab
Im vorliegenden Fall hatten Verbraucher, die auf entsprechende SMS reagierten, Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten. Insgesamt verfügt die Bundesnetzagentur seit Ende April 2014 die Abschaltung von 522 Rufnummern, die für SMS-Fallen eingesetzt wurden.
Zum Schutz der Verbraucher vor unberechtigten Forderungen hat die Bundesnetzagentur zugleich gegenüber der Telecom Billing Ltd. Verbote der Rechnungslegung und Inkassierung erlassen. Dies gilt nach Angaben der Behörde auch für die von diesem Unternehmen beauftragten Inkasso-Büros.
Die SMS-Fallen funktionierten in der Regel so: Seit April 2014 erhielten zahlreiche Verbraucher per unverlangter SMS insbesondere angebliche private Kontaktwünsche. Die SMS sollen zum Rückruf auf darin genannte Mobilfunk- oder Festnetz-Rufnummern animieren.
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Verbraucher, die in die SMS-Fallen getappt sind und eine Rechnung der Telecom Billing Ltd. oder eines beauftragten Inkasso-Unternehmens erhalten, sollten sich auf die von der Bundesnetzagentur erlassenen Verbote berufen. Wenn der Verbraucher das in Rechnung gestellte Entgelt bereits bezahlt hat, sollte er ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder von Rechtsanwälten versuchen, das Geld zurückfordern.