Urteil: Autofahrerin darf Handy weiterreichen
Wie die Deutsche Anwalts-Hotline schreibt, hatte die Frau während der Fahrt das Handy gegriffen und, ohne auf das Display zu schauen, an ihren Beifahrer weitergereicht. Die Polizei warf ihr vor, das Handy am Steuer benutzt zu haben, weswegen sie ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro zahlen sollte.
Die Autofahrerin argumentierte, das Handy gar nicht benutzt, sondern nur weitergegeben zu haben. Das OLG Köln gab ihr Recht und stellte klar, dass die Frau das Handy während der Fahrt im Sinne der Vorschrift nicht genutzt habe. Somit müsse sie auch kein Bußgeld zahlen.
Das Weglegen des Handys sei in diesem Fall genauso zu beurteilen, wie ein beliebig anderer Gegenstand im Auto, der zur Seite gelegt werde. Hätte die Fahrerin aber das Handy in die Hand genommen, um zum Beispiel den Anruf wegzudrücken, wäre das als Benutzung anzusehen gewesen und hätte auch bestraft werden können.