Privates surfen am Arbeitsplatz
Privates Surfen am Arbeitsplatz soll, nach Meldungen des Handelsblatt offenbar gesetzlich erlaubt werden. Die private Internetnutzung und das Verschicken von Emails könne zwar durch Vereinbarungen eingeschränkt werden, allerdings dürfe der Arbeitgeber nicht mehr die private Nutzung einzelner Personen überwachen. Er müsse dann mit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Bruchs des Post- und Fernmeldegeheimnisses rechnen. Dem Arbeitnehmer dürfen jedoch Kosten für die Internetnutzung angerechnet werden. Das neue „Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz“ soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.