100%
0%
Facebook will noch mehr Daten sammeln
Ab dem morgigen 30. Januar 2015 gelten die veränderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Facebook. Künftig will der US-Konzern noch mehr Daten etwa über Aufenthaltsorte und Surf-Verhalten seiner Mitglieder auch außerhalb des eigenen Dienstes erheben. Mit Hilfe dieser Daten will Facebook unter anderem Werbung auf jedes Mitglied maßschneidern.
Die Nutzer des weltweit größten sozialen Netzwerks haben keinerlei Möglichkeit, die Datenerhebung durch Facebook generell zu verweigern. Allerdings können die Facebook-Nutzer diese Art der Werbung abschalten, indem sie selbst aktiv werden und ihre Präferenzen über die Internet-Seite www.yourchoicesonline.com ändern.
Für sein Vorgehend erntet Facebook Kritik von Datenschützern. Johannes Caspar, der Hamburger Datenschutz-Beauftragte, erinnerte gegenüber der ARD-„Tagesschau“ daran, dass auch der Chat-Dienst WhatsApp und das Foto-Netzwerk Instagram zu Facebook gehörten. Während Facebook betone, dass diese Dienste keine Daten austauschten, machten die geplanten Änderungen der AGB von Facebook genau dies möglich.
Facebook sieht sich als US- Unternehmen und meint daher, sich deutschem Datenschutzrecht nicht unterwerfen zu müssen. Deutsche Datenschützer halten dagegen und erinnern an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Google zum „Recht auf Vergessen“ und folgern laut Caspar, dass sich das soziale Netzwerk an internationales, und somit auch an deutsches Recht halten müsse.
Die Nutzer des weltweit größten sozialen Netzwerks haben keinerlei Möglichkeit, die Datenerhebung durch Facebook generell zu verweigern. Allerdings können die Facebook-Nutzer diese Art der Werbung abschalten, indem sie selbst aktiv werden und ihre Präferenzen über die Internet-Seite www.yourchoicesonline.com ändern.
Für sein Vorgehend erntet Facebook Kritik von Datenschützern. Johannes Caspar, der Hamburger Datenschutz-Beauftragte, erinnerte gegenüber der ARD-„Tagesschau“ daran, dass auch der Chat-Dienst WhatsApp und das Foto-Netzwerk Instagram zu Facebook gehörten. Während Facebook betone, dass diese Dienste keine Daten austauschten, machten die geplanten Änderungen der AGB von Facebook genau dies möglich.
Facebook sieht sich als US- Unternehmen und meint daher, sich deutschem Datenschutzrecht nicht unterwerfen zu müssen. Deutsche Datenschützer halten dagegen und erinnern an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Google zum „Recht auf Vergessen“ und folgern laut Caspar, dass sich das soziale Netzwerk an internationales, und somit auch an deutsches Recht halten müsse.