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Neue Verhaltensregeln für Telefonwerbung

Verhaltensregeln für Telefonwerbung
Die Kundenservice-Branche in Deutschland zählt mehr als 500.000 Beschäftigte. Mit den neuen Verhaltensrichtlinien sollen insbesondere die Anrufzeiten, die Anzahl der Anrufversuche und die Klingeldauer bei Telefonwerbung geregelt werden.
So dürfen Verbraucher, sofern sie nicht etwas anderes wünschen, nur werktags zwischen 8 und 20 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 18 Uhr kontaktiert werden. Anrufe an Sonn- und Feiertagen sind grundsätzlich verboten. Dabei ist die Anzahl der Anrufversuche seitens des Dienstleisters auf drei Stück pro Kalendertag und maximal 30 wirksame Anrufversuche pro Kampagnenzeitraum zu beschränken. Was genau unter einem wirksamen Anrufversuch zu verstehen ist, wird in den Verhaltensregeln leider nicht erläutert.
Genauer geht’s hingegen bei der Klingeldauer zu. Einzuhalten ist eine Mindestklingeldauer von 15 Sekunden, das entspricht drei bis vier Rufzeichen, um dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig das Telefon zu erreichen. Wird der Anruf nicht entgegen genommen (persönlich oder AB), ist der Anrufversuch nach maximal 40 Sekunden, das entspricht sieben bis acht Rufzeichen, abzubrechen.
Darüber hinaus legen die Verhaltensregeln fest, dass vom Dienstleister stets eine Telefonnummer übermittelt werden muss, unter der die Kunden kostenlos oder zu üblichen Tarifen zurückrufen können.
Bislang haben drei große Konzerne den Maßnahmen zur Telefonwerbung zugestimmt. Der Deutsche Telekom Kundenservice sowie Vodafone und die Konzerntochter Kabel Deutschland kündigten an die Verhaltensregeln umzusetzen.
Die vollständige Erklärung ist unter http://www.bitkom.org/... nachzulesen.