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Werbeanrufe: Landgericht verhängt 5.000 Euro Ordnungsgeld

Wie die Anwaltskanzlei Schutt und Waetke in einer Pressemitteilung schreibt, waren einem Anbieter von Versicherungsvergleichen waren bereits per einstweiliger Verfügung Werbeanrufe zur Anbahnung, Vermittlung oder zum Abschluss von Versicherungsverträgen verboten worden.
Nach Zustellung der einstweiligen Verfügung startete eine Mitarbeiterin des Anbieters trotzdem wieder einen Werbeanruf bei einem Verbraucher. Der Verbraucher-Verband, der die einstweilige Verfügung erwirkt hatte, beantragte gegen den Anbieter ein Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen das Verbot für Werbeanrufe.
Der Anbieter bestritt ein Verschulden. Der Werbeanruf sei ein Fehler eines einzelnen Mitarbeiters. Dieser habe gegen erteilte Arbeitsanweisungen verstoßen.
Werbeanrufe können Ordnungsgelder bis 5.000 Euro kosten
Das Landgericht München I setzte wegen schuldhaften Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro fest. Es liege bei dem Werbeanruf ein Organisationsverschulden des Anbieters vor. Als hinreichend abschreckende Sanktion sei auch bei einem einzigen unzulässigen Werbeanruf ein Ordnungsgeld in dieser Höhe angemessen.