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BITMi: Justizminister Maas bei Vorratsdatenspeicherung eingeknickt
BITMi gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) reagiert nach eigenen Worten „sehr enttäuscht“ auf die Einigung von Justiz- und Innenminister. BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün: „Wir haben gehofft, dass Justizminister Maas stark bleibt und eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung verhindert.“
In den Leitlinien, die nun nicht mehr von einer Vorratsdatenspeicherung, sondern von Leitlinien zur Höchstspeicherfrist sprechen, ist geregelt, dass Verkehrsdaten nach spätestens zehn Wochen und Standortdaten nach vier Wochen gelöscht werden müssen.
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„Mit dieser Einigung der beiden Minister auf die Leitlinien zur Höchstspeicherfrist wird der Vorratsdatenspeicherung nur ein neuer Name gegeben. An den Sachverhalten eines unsinnigen nationalen Alleingangs, eines Verbotes der Vorratsdatenspeicherung durch BGH und EuGH sowie an der nie nachgewiesenen Wirksamkeit ändert sich nichts“, so Grün weiter.