BITMi: Justizminister Maas bei Vorratsdatenspeicherung eingeknickt
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) war ursprünglich gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Nun hat sich der SPD-Politiker mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière auf „Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ geeinigt.
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) reagiert nach eigenen Worten „sehr enttäuscht“ auf die Einigung von Justiz- und Innenminister. BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün: „Wir haben gehofft, dass Justizminister Maas stark bleibt und eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung verhindert.“
In den Leitlinien, die nun nicht mehr von einer Vorratsdatenspeicherung, sondern von Leitlinien zur Höchstspeicherfrist sprechen, ist geregelt, dass Verkehrsdaten nach spätestens zehn Wochen und Standortdaten nach vier Wochen gelöscht werden müssen.
Diese differenzierte Speicherfrist belastet laut BITMi insbesondere kleine und mittelständische IT-Unternehmen, die nun dazu verpflichtet werden, diese Daten quasi vorab auszuwerten und zu sortieren. Die undefinierte Ankündigung einer Entschädigung auf Antrag durch das BMJV helfe hier nicht. „Es bedeutet mehr Bürokratie für den Wirtschaftsstandort Deutschland und das ist schlecht“, erklärt Grün. Unklar bleibt in der Regelung, welche Unternehmen oder Organisationen tatsächlich eine Vorratsdatenspeicherung durchführen sollen.
„Mit dieser Einigung der beiden Minister auf die Leitlinien zur Höchstspeicherfrist wird der Vorratsdatenspeicherung nur ein neuer Name gegeben. An den Sachverhalten eines unsinnigen nationalen Alleingangs, eines Verbotes der Vorratsdatenspeicherung durch BGH und EuGH sowie an der nie nachgewiesenen Wirksamkeit ändert sich nichts“, so Grün weiter.
BITMi gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) reagiert nach eigenen Worten „sehr enttäuscht“ auf die Einigung von Justiz- und Innenminister. BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün: „Wir haben gehofft, dass Justizminister Maas stark bleibt und eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung verhindert.“
In den Leitlinien, die nun nicht mehr von einer Vorratsdatenspeicherung, sondern von Leitlinien zur Höchstspeicherfrist sprechen, ist geregelt, dass Verkehrsdaten nach spätestens zehn Wochen und Standortdaten nach vier Wochen gelöscht werden müssen.
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