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Frequenzversteigerung: Airdata klagt gegen Bundesnetzagentur

Airdata nennt die Entscheidung der Bundesnetzagentur eine „wettbewerbs- und verbraucherfeindlichen Entscheidung“, die das „bestehende Oligopol“ im Telekommunikations-Markt in Deutschland zementiere.
Airdata: „Oligopol schlecht für Verbraucher“
„Mittelständische Firmen wurden systematisch ausgeschlossen. Damit schottet die Bundesnetzagentur nicht nur den Markt weiter ab, sondern verhindert konsequent den Wettbewerb zu Lasten der Verbraucher“, so Airdata-Vorstand Christian Irmler. Von einem transparenten Auktionsverfahren, bei dem kleinere Anbieter eine realistische Chance haben, sei nichts zu erkennen.
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Das sei mit dem ordnungspolitischen Auftrag der Bundesnetzagentur nicht vereinbar und gehe „klar zu Lasten der Verbraucher“. Mehr Wettbewerb bedeute niedrige Preise und beflügle innovative Technologien.
Airdata hatte 2003 einen portablen Breitband-Internet-Zugang entwickelt und ein eigenes Netz gestartet. „Darauf wollen wir aufbauen“, so Irmler. „Wir werden mit allen juristischen Mitteln gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vorgehen.“