Frequenzversteigerung: Airdata klagt gegen Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat entschieden, im anstehenden Bieterverfahren um neue Frequenzen nur die drei großen Mobilfunk-Provider Telefónica O2, Telekom und Vodafone zuzulassen. Dies hat zu scharfer Kritik bei den benachteiligten Unternehmen wie der Stuttgarter Airdata geführt, die gegen die Entscheidung klagen will.
Airdata nennt die Entscheidung der Bundesnetzagentur eine „wettbewerbs- und verbraucherfeindlichen Entscheidung“, die das „bestehende Oligopol“ im Telekommunikations-Markt in Deutschland zementiere.
„Mittelständische Firmen wurden systematisch ausgeschlossen. Damit schottet die Bundesnetzagentur nicht nur den Markt weiter ab, sondern verhindert konsequent den Wettbewerb zu Lasten der Verbraucher“, so Airdata-Vorstand Christian Irmler. Von einem transparenten Auktionsverfahren, bei dem kleinere Anbieter eine realistische Chance haben, sei nichts zu erkennen.
„Wir sind finanziell und technologisch optimal aufgestellt. Daher können wir nicht nachvollziehen, warum uns die Bundesnetzagentur schon zum zweiten Mal ausschließt“, so der Airdata-Vorstand weiter. „Für uns liegt der Verdacht nahe, dass von vornerein kein fairer Zugang für kleinere Anbieter gewollt war, weil die Bundesnetzagentur offenbar nur die großen Unternehmen im Spiel halten will.“
Das sei mit dem ordnungspolitischen Auftrag der Bundesnetzagentur nicht vereinbar und gehe „klar zu Lasten der Verbraucher“. Mehr Wettbewerb bedeute niedrige Preise und beflügle innovative Technologien.
Airdata hatte 2003 einen portablen Breitband-Internet-Zugang entwickelt und ein eigenes Netz gestartet. „Darauf wollen wir aufbauen“, so Irmler. „Wir werden mit allen juristischen Mitteln gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vorgehen.“
Airdata nennt die Entscheidung der Bundesnetzagentur eine „wettbewerbs- und verbraucherfeindlichen Entscheidung“, die das „bestehende Oligopol“ im Telekommunikations-Markt in Deutschland zementiere.
Airdata: „Oligopol schlecht für Verbraucher“
„Mittelständische Firmen wurden systematisch ausgeschlossen. Damit schottet die Bundesnetzagentur nicht nur den Markt weiter ab, sondern verhindert konsequent den Wettbewerb zu Lasten der Verbraucher“, so Airdata-Vorstand Christian Irmler. Von einem transparenten Auktionsverfahren, bei dem kleinere Anbieter eine realistische Chance haben, sei nichts zu erkennen.
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Airdata hatte 2003 einen portablen Breitband-Internet-Zugang entwickelt und ein eigenes Netz gestartet. „Darauf wollen wir aufbauen“, so Irmler. „Wir werden mit allen juristischen Mitteln gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vorgehen.“